Gewaltschutzkonzept im Unternehmen
„Und Gewaltschutz ist keine Wohltätigkeit im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Es geht um universelle und unteilbare Menschenrechte, die einfach allen zustehen und zu dem alle Träger öffentlicher Belange verpflichtet sind. Der LVR hat sich bereits im Jahr 2021 ausführlich mit dem Thema Schutz vor Gewalt auseinandergesetzt und seine einheitliche Haltung dazu beschrieben. Dabei wurden fachliche Mindestanforderungen an institutionelle Gewaltschutzkonzepte von Einrichtungen und Diensten des LVR festgelegt, die unter Umständen auch über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.“ (U. Lubek, Direktorin Landschaftsverband Rheinland)
Gewalt am Arbeitsplatz ist zum Begleiter der heutigen Arbeitswelt geworden. Dort, wo Menschen in asymmetrischer Beziehung aufeinandertreffen, besteht die Möglichkeit, dass Konflikte eine destruktive Dynamik entfalten. Zu den am meisten gefährdeten Arbeitsgebieten zählen das Gesundheitswesen, der Einzelhandel und der Finanz- und Bildungssektor.
Dem gilt es mit Bedacht und Sorgfalt zu begegnen um die Eintrittswahrscheinlichkeit gewalttätiger Handlungen zu verringern, als auch in der Intervention und Nachsorge Schadensbegrenzung zu leisten und Lösungen anzubieten.